Mit Elektromobilität reduzieren Städte Lärm und Abgase, fördern den Klimaschutz und treiben die Energiewende voran – kurz: sie erhöhen die Lebensqualität in den Städten nachhaltig!
Das 2015 verabschiedete Elektromobilitätsgesetz schafft hierfür die Basis. Es sieht eine besondere Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge vor, die die Grundlage für ihre Privilegierung im Straßenverkehr bildet. Die Bundesländer und Kommunen können damit Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge ermöglichen, z.B. Parkbevorrechtigungen und kostenfreies Parkens oder die Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen, beispielsweise Busspuren. Die NPE empfiehlt deshalb, Elektromobilität in die Verkehrsordnung und in die Stadtentwicklungsplanung zu integrieren. Das stellt unter anderem sicher, dass Ladesäulen nicht von konventionellen Fahrzeugen blockiert werden und Ladepunkte dort entstehen, wo sie gebraucht werden.
Viele Städte und Gemeinden haben bereits erste Schritte unternommen, doch Umfang und Tiefe der Aktivitäten fallen noch sehr unterschiedlich aus. Dabei stehen den Gemeinden auch rechtliche Unsicherheiten im Weg. Die NPE empfiehlt deshalb die Anpassung der Landesbauordnungen und des Baugesetzbuchs.
Engagierte Vorreiterkommunen integrieren Elektrofahrzeuge in ihre Flotten und die vier Schaufenster Elektromobilität sammeln wichtige Alltagserfahrungen, etwa zum Nutzungsverhalten.
Dort werden Elektrofahrzeuge bereits mit anderen Verkehrsträgern verknüpft. So entsteht Intermodalität: die Nutzer können bequem mit einem Ticket oder einer Karte von einem Verkehrsträger zum anderen wechseln, vom Elektroauto in den elektrifizierten Öffentlichen Personennahverkehr, zum E-Carsharing oder einem E-Bike bzw. E-Scooter. Die NPE empfiehlt Kommunen und Mobilitätsanbietern, sich stärker zu vernetzen und intermodale Angebote auch städteübergreifend anzubieten, beispielsweise in Ballungszentren.